Qualitäts- und Aufnahmekriterien

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft? Oder möchten wissen, wie wir Qualität messbar machen? Wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen, sind Sie nach unserer Definition eine Premium-Agentur - und sollten sich bewerben!

Kommunikationsagenturen können AIKA-Mitglied werden, die mindestens zwei Jahre am Markt sind und mindestens fünf festangestellte Mitarbeiter beschäftigen. Ein Geschäftsführer sollte operativ tätig sein und die Mehrheit der Gesellschaftsanteile von in der Agentur tätigen Gesellschaftern gehalten werden.

Jede Agentur erhält am Ende des Bewerbungsprozesses ein AIKA Qualitätsgutachten. Dieses Gutachten dient dem Aufnahmeausschuss als Grundlage für die Entscheidung über eine Aufnahme. Zudem liefert das Gutachten der Bewerberagentur ein gutes Bild über die eigene Entwicklung aus externer Sicht.

Folgende Punkte werden im Rahmen des AIKA Qualitätsgutachtens analysiert:

  • Solidität der Agentur
  • Positionierung
  • Leistungsportfolio
  • Qualitätsmanagement und Kundenzufriedenheit
  • Management- und Führungsstruktur


Die Kriterien werden per Fragebogen, durch entsprechende Unterlagen und durch einen persönlichen Besuch in der Agentur geprüft und bewertet. Die Ergebnisse werden anschließend dem AIKA Aufnahmeausschuss vorgelegt, der über die Aufnahme des neuen Mitglieds entscheidet.


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Kontakt

Dipl.-Kfm. Gregor Mönnighoff

AIKA e.V.
Geschäftsstelle
Liebfrauenstraße 1
44803 Bochum

Tel.: 0234 - 87 93 29-11
Fax: 0234 - 87 93 29-09
gregor.moennighoff@aika.de